Kündigung Probezeit Schwanger
Auch in der probezeit sind schwangere besonders geschützt teilen dpa der mutterschutz soll werdende und neue mütter vor gesundheitlichen risiken überforderung und finanziellen.
Kündigung probezeit schwanger. Wir erklären welche rechtlichen grundlagen hier greifen. Stellt sich bei einer arbeitgeberkündigung nachträglich heraus dass die arbeitnehmerin im zeitpunkt des kündigungsausspruches bereits schwanger war ist die kündigung rechtsunwirksam wenn die arbeitnehmerin. Sollte eine frau im ersten halbe jahr einer neuen beschäftigung schwanger werden dann gilt der kündigungsschutz trotzdem. So zum beispiel im falle einer schwangerschaft.
Angst um deinen job brauchst du nun nicht haben. Selbst dann kann man versuchen widerspruch einzulegen und juristisch gegen die kündigung vorzugehen. Dem arbeitgeber binnen 5 arbeitstagen die schwangerschaft schriftlich oder mündlich bekannt gibt und. Du bist schwanger und in der probezeit.
Es sprechen aber auch gründe dafür dies eben nicht zu tun siehe z b. Auch hier greifen dann sonderregelungen. Ein zeitlicher kündigungsschutz schützt schwangere arbeitnehmerinnen vor einem verlust ihres arbeitsplatzes. Die voraussetzung dafür besteht jedoch darin dass der arbeitgeber von der schwangerschaft wusste.
Während der probezeit besteht kein kündig ungs schutz. Dies gilt übrigens nicht nur dann wenn die frauen dem kündigungsschutzgesetz unterfallen. Kündigungsschutz auch für schwangere während probezeit. Kündigungsschutz für schwangere schon in probezeit wenn eine frau einen neuen job antritt und während der vertraglich festgeschriebenen probezeit schwanger wird so schützt sie das gesetz vor.
Du hast selbst nicht damit gerechnet aber plötzlich heißt es du bist schwanger in der probezeit wurde dir aber bereits gekündigt. Hat der arbeitgeber das arbeitsverhältnis während der probezeit wegen des bestehens einer schwangerschaft aufgelöst ist dies eine unzulässige diskriminierung auf grund des geschlechtes und ein verstoß gegen das gleichbehandlungsgesetz. Sie sind nicht verpflichtet dem arbeitgeber die schwangerschaft während der probezeit mitzuteilen. Dies gilt auch für die kündigung in der probezeit.
Eine kündigung in der schwangerschaft während der probezeit darf ebenfalls nicht ausgesprochen werden.